Kein Patent auf Saatgut

 
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Agrarkonzerne verschaffen sich mit Patenten auf herkömmlich gezüchte Gemüse wie Salat, Melonen und Paprika genauso wie auf Braugerste und Bier immer mehr Kontrolle über unsere Lebensmittel. Aber: Saatgut ist keine Erfindung!

Über 45.000 Menschen haben unsere Petition unterzeichnet! Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Unsere Arbeit gegen Patente auf Saatgut wird durch die Gen-ethische Stiftung gefördert.

 
 
 
 
EU_Fahnen

Wie ist die Lage auf EU-Ebene?

Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung sind in der Europäischen Union eigentlich nicht patentierbar. In der gelebten Praxis des Europäischen Patentamts (EPA) werden aber aufgrund von Schlupflöchern im Patentrecht trotzdem genau solche Patente erteilt. Beispiele aus den letzten Jahren sind:

  • mehrere Patente auf Braugerste und Bier (Carlsberg)
  • ein Patent auf Mais mit besserer Verdaulichkeit (KWS)
  • ein Patent auf Salat für warmes Klima (Rijk Zwann)
  • ein Patent auf Melonenpflanzen mit buschigem Wuchs (Nunhems/BASF).

Weitere Informationen über diese Fälle und unsere rechtlichen Einsprüche gibt es auf der Homepage des europäischen Bündnisses „No Patents on Seeds!“.

Als Teil des Bündnisses „No Patents on Seeds!“ setzt sich ARCHE NOAH dafür ein, dass der in der EU-Biopatentrechtlinie 98/44 vorgesehene Ausschluss von der Patentierbarkeit für konventionell gezüchtete Pflanzen (d. h. kein Einsatz von Gentechnik) umgesetzt wird. Im Jahr 2017 feierten wir unseren ersten Etappensieg: Der Verwaltungsrat des EPA stellte fest, dass Pflanzen und Tiere, die „ausschließlich aus im Wesentlichen biologischen Verfahren resultieren“ von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind.

Der Missbrauch des Patentrechts geht dennoch weiter. Im Juni 2022 erteilte das EPA trotz des Beschlusses 2017 ein neues Patent auf Futtermaispflanzen mit erhöhter Verdaulichkeit! Ohne politisches Handeln werden in den nächsten Jahren hunderte ähnliche Patentanträge erteilt. Das Problem? Das EPA und Konzerne verzerren den Begriff „im Wesentlichen biologische Verfahren“ ins Skurrile. Die für Patente zuständigen Minister:innen in Europa müssen klarstellen, dass sämtliche konventionelle Züchtungsverfahren damit gemeint sind und diese in der EU von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind.

Seit 2023 gibt es eine zusätzliche Ebene im europäischen Patentrechts-System: Das Europäische Einheitspatent, das in 17 EU-Mitgliedsstaaten gilt, ist in Kraft getreten. Ein Factsheet dazu finden Sie im Download-Bereich unten.  


 
 
Parlament Österreich

Wie ist die Situation in Österreich?

Am 1. März 2023 präsentierte die Bundesregierung eine Novellierung des Patentgesetzes. Die Novelle setzt langjährige Forderungen von ARCHE NOAH um. Unter anderem wird die Definition von „im Wesentlichen biologischer Verfahren“ ergänzt, damit diese sämtliche Verfahren der konventionellen Pflanzenzüchtung umfasst. Somit wird das österreichische Patentrecht zum Vorbild für Europa. Der Beschluss der Novelle im Parlament wird die Debatte über eine Klarstellung des europäischen Patentrechts wesentlich vorantreiben.