
Wie ist die Lage auf EU-Ebene?
Nach jahrelanger Arbeit der ARCHE NOAH und des Bündnisses „No Patents on Seeds“ erklärte die EU-Kommission 2016 in einer Stellungnahme Pflanzen und Tiere aus Züchtungen, die sich nach Artikel 53(b) „im Wesentlichen biologischer Verfahren“ bedienen (z.B. Kreuzung), für nicht patentierbar in der EU. Die Stellungnahme war ein eindeutiger Etappensieg auf dem Weg, Patenten auf Pflanzen und Tiere endlich einen Riegel vorzuschieben.
In Reaktion auf die Stellungnahme der EU-Kommission stimmten im Juni 2017 die 38 Mitgliedsstaaten, die dem Verwaltungsrats der EPO angehören, für eine Änderung der Ausführungsordnung des Europäischen Patentübereinkommens, Regel 27 und Regel 28 (das Übereinkommen bildet die rechtliche Grundlage der EPO). Diese Änderung schließt zwar Pflanzen und Tiere, die ausschließlich aus einer Kombination aus Kreuzung und Selektion entstehen, von der Patentierbarkeit aus – ein sehr positiver Schritt. Aber die Produkte anderer konventioneller Züchtungsverfahren (z.B. Zufallsmutagenese) bleiben weiterhin patentierbar – eine große Lücke, die weiterhin Patente auf Saatgut ermöglicht.
In der Zeit vor den Verhandlungen setzte sich ARCHE NOAH intensiv für ein umfassendes Patentverbot ein. Dass unsere Arbeit Früchte trug, zeigte das Ergebnis der Verhandlungen: Österreich lehnte als einziger der 38 Mitgliedsstaaten die nicht ausreichende Änderung der Ausführungsverordnung der EPO ab und forderte eine wirksame Lösung. Österreich sendete somit ein eindeutiges Signal gegen die Privatisierung unserer Natur.
Es fehlen jedoch immer noch klare Definitionen darüber, was im Wesentlichen biologische Verfahren sind und, dass Produkte aus solchen Verfahren auch nicht patentierbar sind. Auch in Jahr 2020 werden wir uns stark dafür einsetzen, dass im Österreichischen Patentrecht, sowie im Europäischen Patentübereinkommen dies klargestellt wird.
Mehr dazu finden Sie bei unseren Forderungen.